AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

a) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe von Booten und deren Teile des Unternehmes www.das-angelboot.de im folgenden Verkäufer genannt an den Käufer.

b) Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abänderung dieser Geschäftsbedingungen, mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen dieses Antrages und etwaige Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit die schriftliche Bestätigung des Verkäufers.

c) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Für den Umfang der beiderseitigen Vertragsverpflichtungen, mögen sie Haupt-, Nebenleistungen oder Rahmenbedingungen betreffen, ist nur diese Auftragsbestätigung maßgebend. Sollte innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung gegen diese nicht widersprochen werden, so ist der Auftrag vom Besteller anerkannt.

d) Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen der Baumuster während der Lieferzeit vor, soweit sie nicht grundlegender Art sind.

e) Die Angaben des Verkäufers über Maße und Gewichte, Betriebskosten, Leistungen und Geschwindigkeiten usw. auch über Dauer und Maß der Benutzung, in jeder Art von Veröffentlichungen, sind als annähernd zu betrachten.

f) Eine Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zulässig.

g) Das Urheberrecht an Zeichnungen verbleibt uns. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung dürfen Zeichnungen nur zu dem Zweck verwandt werden, für den sie dem Empfänger anvertraut wurden. Sie dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern weder im Original noch in der Kopie überlassen, mitgeteilt oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden.

h) Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz des Verkäufers.

i) Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, soweit der Käufer Vollkaufmann ist, der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Bereich der BRD hat, der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluß aus dem Bereich der BRD verlegt hat, der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Erhebung einer Klage gegen ihn nicht bekannt ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens gegen den Käufer geltend gemacht werden.

j) Der Verkäufer kann auch Klage am Wohnsitz oder am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Käufers erheben, wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat.

k) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein, so bleibt der Vertrag im übrigen gültig. Der Verkäufer ist befugt, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.

2. Preise

a) Verkauf und Lieferung erfolgen zu dem am Tage der Auslieferung geltenden Listenpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Die zu einem früheren Zeitpunkt genannten Preise sind unverbindlich.

c) Die Kosten der Transportversicherung, Verladung und Überführung sowie etwaige Zulassungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

d) Das Lieferwerk trägt keine Verantwortung für Transportschäden irgendwelcher Art.

3. Zahlungsbedingungen

a) Zahlungen sind in bar bzw. netto Kasse ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung, spätestens bei Auslieferung des Kaufgegenstandes, an den Sitz des Verkäufers zu leisten.

b) Zahlungsabschläge  sind 30% des Kaufpreises bei Bestellung und Restzahlung bei Lieferung

c) Teilzahlungen gelten als zuerst für die ältesten Fälligkeiten geleistet. Der Käufer verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung.

d) Die Verzugszinsen betragen 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, die Schuld ist aber mit mindestens 5% zu verzinsen. Dem Verkäufer steht es frei, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

e) Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

f) Bleibt der im Handelsregister eingetragene Käufer mit einer Rate eine Woche nach Fälligkeit im Rückstand, oder wird über sein Vermögen der Konkurs eröffnet, oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet, so wird der gesamte Rest des Kaufpreises, auch soweit Wechsel auf ihn gegeben sind, sofort fällig. Ist der nicht in das Handelsregister eingetragene Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug, und beträgt die geschuldete Summe mindestens den zehnten Teil des reinen Kaufpreises (netto ab Werk), so wird der ganze Rest-Kaufpreis fällig.

g) Wird bei fälligem Rest-Kaufpreis dieser nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers an dem Kaufgegenstand und der Verkäufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand wieder in eigenen Besitz zu nehmen, ohne dass darin verbotene Eigenmacht liegt und zu diesem Zwecke durch seien Beauftragten das Grundstück und die Räume, wo der Kaufgegenstand sich befindet, betreten zu lassen und den Kaufgegenstand wegzuholen, wobei die dem Verkäufer bereits geleisteten Zahlungen in keinem Fall von dem Käufer zurückverlangt werden können. Der Verkäufer kann die Aushändigung solange verweigern, bis er wegen seiner Ansprüche voll befriedigt ist. Er ist berechtigt, über den Kaufgegenstand freihändig weiterzuverfügen für einen etwaigen Mindererlös hat der Käufer aufzukommen. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den aus einem evtl. Weiterverkauf des Kaufgegenstandes erzielten Erlös auf die noch ausstehenden Restzahlung anzurechnen. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Kaufobjekts erstehenden Kosten trägt der Käufer.

h) Wird der Kauf des Bootes durch einen Dritten finanziert, so tritt der Käufer im voraus sämtliche ihm gegenüber dem Dritten zustehenden Ansprüche auf Auszahlung des Finanzierungsbetrages in Höhe des Kaufpreises an den Verkäufer ab.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Sämtliche Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle sonstigen Forderungen als vereinbart, die im Zusammenhang mit der Kaufsache entstehen.

b) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht dem Verkäufer das alleinige Recht zum Besitz des Boots-Zertifikats zu.

c) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassungen des Bootes oder einzelner Teile desselben ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

d) Wird das verkaufte Boot von dritter Seite irgendwie in Anspruch genommen, insbesondere gepfändet, so ist der Käufer verpflichtet, de Vollstreckungsbeamten auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und dem Verkäufer hiervon unverzüglich Mitteilung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu machen. Die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen, trägt der Käufer, sofern sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können.

5. Lieferung

a) Die bestätigten Lieferfristen, die nach Möglichkeit eingehalten werden, sind für den Verkäufer unverbindlich. Werden diese um mehr als 3 Monate überschritten, so ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage, bei individuellen Bootsbauten 4 Wochen) zu setzen, wird der Kaufgegenstand -Boot- auch dann nicht geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung (unter Einschreiben) vom Kaufvertrag zurücktreten.

b) Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Termine durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer und Hersteller.

c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse, welche dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht vom Verkäufer zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig, ob diese Ereignisse beim Verkäufer, deren Lieferanten oder Unterlieferanten stattfinden) berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst sich in Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.

d) Im übrigem sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges, gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen leitenden Angestellten beruht; der Schadensersatzanspruch ist dann auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.

e) Die Lieferfrist wird bei Abschluss des Kaufantrages genannt bzw. in diesen eingetragen. Fordert der Käufer nachträglich eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes, so kann der Verkäufer die Lieferfrist angemessen verlängern.

f) Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, auf Kosten des Käufers Transportversicherungen im Handelsüblichen Umfang abzuschließen. Er übernimmt damit aber keine Gewähr für volle Schadensdeckung.

6. Übernahme

a) Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen nach der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Lieferort zu prüfen. Der Käufer verzichtet stillschweigend auf das Prüfungsrecht, wenn die Prüfung innerhalb der Frist nicht Vorgenommen wurde.

b) Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferungen oder sofort erkennbare Mängel des Lieferumfangs sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang vorzubringen.

c) Vom Käufer, seinem Beauftragten oder einem Spediteur, Frachtführer und dgl. im Herstellerwerk bzw. Stützpunkt abgenommene oder ausdrücklich bestätigte Lieferungen Gelten als ordnungsmäßig geliefert.

7. Rücktritt

a) Bleibt der Käufer nach der Bereitstellung mit der Abnahme des Bootes und dessen Teile oder der Erteilung der Versandvorschriften oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Erstellung der vereinbarten Sicherheiten länger als 8 Tage im Rückstand, so ist der Verkäufer berechtigt, auf Abnahme zu klagen. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten.

b) Im zweiten Fall kann der Verkäufer, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufpreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern.

c) Der Verkäufer kann ohne Setzung einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer mit der Rate länger als acht Tage im Rückstand ist, dergleichen sofort bei Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks, sowie bei jedem anderen vertragswidrigen Verhalten des Käufers. Das gleiche Rücktrittsrecht steht ihm zu, wenn ein Wechsel oder Scheck des Käufers außerhalb des vorliegenden Geschäftes zu Protest geht.

d) Ist der Verkäufer nach der Lieferung zurückgetreten, so ist der Käufer zur sofortigen Rücklieferung des Bootes unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte verpflichtet. Dem Verkäufer steht für die Besitzdauer des Käufers eine Gebrauchsvergütung zu in Höhe der üblichen Miete für einen gleichartiges Boot. Daneben kann er nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz für seine Aufwendungen sowie für Abhandenkommen, Beschädigungen und sonstige Wertminderungen beanspruchen. Die gesamte Wertminderung beträgt, wenn das Boot ggf. Motor und Anhänger nicht mehr als neu verkauft werden kann, wenigsten 15% des Kaufpreises.

e) Der Verkäufer hat dem Käufer, wenn eine der Parteien den Rücktritt erklärt oder der Kaufvertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben wird, die von ihm geleisteten Zahlungen nach Abzug etwaiger Gegenforderungen unverzinst zurückzuzahlen.

8. Nacherfüllung

a) Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ist die Sache mangelhaft, so kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert. Mängelanzeigen müssen zur Vermeidung des Verlustes von Gewährleistungsansprüchen innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware, bei verdeckten Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden.

b) Verlangt der Käufer Nacherfüllung, so wird sich der Verkäufer zunächst um eine Beseitigung des Mangels bemühen. Das Wahlrecht des Käufers, anstelle der Nachbesserung die Lieferung einer mängelfreien zu verlangen, ist gemäß § 439 Abs. 3 BGB insoweit eingeschränkt, als die Lieferung einer mängelfreien Sache nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich oder aufgrund von langen Lieferfristen nicht zumutbar ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn die Kaufsache nach einer Kundenspezifikation gefertigt worden ist oder es sich sonst um eine Einzelanfertigung handelt.

c) Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer dem Verkäufer die verkaufte Sache am Übergabeort (in der Regel der Sitz des Verkäufers) zum Zweck der Nachbesserung übergibt. Verlangt der Käufer die Nachbesserung an einem anderen Ort, so trügt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist die Nachbesserung an einem anderen Ort nicht möglich, so kann der Verkäufer den Transport der Sache an einen geeigneten Ort – dies kann auch der Betriebssitz des Verkäufers sein – auf Kosten des Käufers verlangen.

d) Die Lieferung einer mangelfreien Sacher erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Sache.

e) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen z.B. eine Verletzung von Mitwirkungspflichten des Käufers etwas anderes ergibt.

f) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsabschluss den Mangel kennt. Dies gilt insbesondere bei dem Verkauf gebrauchter Sachen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer seine Aufklärungspflicht verletzt und/oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.

g) Hat der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen, so hat er hierfür einzutreten. Hierzu gehören alle Beschaffenheitsangaben, die in den Kaufvertrag aufgenommen worden sind oder auf die in dem Kaufvertrag verwiesen wird.

h) Hat ein Dritter, z.B. ein Lieferant des Verkäufers, eine Werksgarantie abgegeben, so vereinbaren die Parteien, dass der Käufer zunächst seine Ansprüche aus der Werksgarantie, die häufig weiter gehen, als die Nacherfüllungspflichten des Verkäufers, z.B. durch einen weltweiten Service in Anspruch nimmt. Durch diese Vereinbarung werden jedoch die gesetzlichen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer in keiner Weise eingeschränkt. Der Käufer kann sich jederzeit – ohne Angaben von Gründen unmittelbar an den Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung wenden. Jeder Ersatz eines mittelbar oder unmittelbar in irgendeiner Form entstandenen Schadens wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht; der Schadensersatzanspruch ist dann auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.

i) Mangelansprüche des Käufers verjähren bei neuen Sachen und bei Booten in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen und gebrauchten Schiffen ein Jahr.

j)Beschädigungen, welche durch fahrlässige bzw. unsachgemäße Behandlung entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.

9. Vertragsgegenstand und Zustandekommen eines Vertrages Angelguiding

a)Gegenstand des Vertrages (Buchungen für geführte Angeltouren) zwischen www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld und dem Kunden bzw. Vertragspartner ist die Durchführung von Angeltouren unter Gestellung eines Bootsführers und Angelguides zum Zwecke des Fischfanges unter professioneller Anleitung. www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld wird auf Anfragen hin ein(e) Angebot/Buchungsbestätigung erstellen. Nach Erstellung dessen werden die angebotenen Termine und Leistungen für den anfragenden Kunden zunächst reserviert. Das (die) Angebot/ Buchungsbestätigung erhält seine Gültigkeit durch die Annahme per E-Mail und die fristgerechte Anzahlung (i.H.v. 50 %) des Buchungsbetrages. Die Endzahlung (i.H.v. 50 %) erfolgt bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Buchungstermin. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Tourtermin ist die Zahlung grundsätzlich (i.H.v. 100 % des Buchungsbetrages) als Endzahlung zu leisten. Die genauen Zahlungsfristen sind dem(r) jeweiligen individuellen Angebot/ Buchungsbestätigung zu entnehmen.

b) Zahlung des Buchungsbetrages: Wenn Sie dem(der) Angebot/Buchungsbestätigung entsprechend buchen, zahlen Sie den Gesamtbetrag für die Angeltouren in zwei Abschlägen. Die Anzahlung beträgt 50 % und erfolgt auf unser angegebenes Konto zum vereinbarten Termin. Die Schlusszahlung i.H.v 50 % erfolgt bis 4 Wochen vor Buchungstermin. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Basisbuchungspreis und die Abschläge ergeben sich aus der individuellen Buchungsbestätigung.

c) Erbringung der Leistung und Leistungsumfang: www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld wird die gebuchten Touren entsprechend der in der Buchungsbestätigung festgelegten Details nach bestem Wissen und Gewissen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Seemannes und Angelführers durchführen. Auf gezielte Anfrage hin versucht www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld nach Möglichkeit Ihnen den gewünschten Guide zuzuteilen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Zuordnung der entsprechenden Guides erfolgt nach Verfügbarkeit, Saison und Logistik. Sollte die Tour wetterbedingt zu einem vereinbarten Termin ausfallen, wird www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld einen geeigneten Ausweichtermin (auch Nachholtour) anbieten und vereinbaren. Rückerstattungen werden nur geleistet, wenn ein Ausweichtermin, aus nachgewiesenem wichtigen Grund, unmöglich ist. Der Buchungspreis umfasst die Gestellung eines funktionstüchtigen, den Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Bootes, die Gestellung eines Guides (Bootführers) und die Kosten für den Betriebsstoff. Die Touren werden gemäß der Tourbeschreibung in der detaillierten Buchungsbestätigung durchgeführt.

d) Vertragsrücktritt: www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld räumt dem Vertragspartner ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein. Bei Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechtes werden folgende Stornogebühren fällig: 10 % des Buchungspreises vom 90. bis 61. Tag, 30 % des Buchungspreises vom 60. bis 31. Tag, 60 % des Buchungspreises vom 30. bis 15. Tag, 80 % des Buchungspreises ab dem 14. Tag, 100 % des Buchungspreises ab dem 7. Tag vor dem jeweils vereinbarten Tourtermin. Maßgebender Zeitpunkt ist das Datum des Einganges der schriftlichen Rücktrittserklärung bei www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld. Dies gilt ebenso, wenn sich die Anzahl der Teilnehmer, abweichend von der Tourbuchung, umangekündigt ändert und sich der Rücktritt auf einzelne Teilnehmer bezieht. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

e) Vertragskündigung: www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld ist berechtigt, nach vorausgegangener Mahnung, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Kunde/Vertragspartner seiner Zahlungspflicht zu den vereinbarten Zahlungsterminen nicht nachkommt. Im Übrigen sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die Durchführung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen gefährdet oder beeinträchtigt wird. Sperrungen von Fahrgewässern, Hochwasser oder ähnliche Gründe berechtigen nicht zur Kündigung.

f) Haftung des Touranbieters: www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld tritt nach Tourbeginn ein technischer Defekt an Booten oder Ausrüstung, ein Verschleißschaden oder ein sonstiger nicht erkannter Schaden auf, der die Fahrt ganz oder teilweise unmöglich macht, so hat der Kunde/Vertragspartner Anspruch auf Rückerstattung der entsprechend dem Tourausfall anteiligen Buchungskosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Schmerzensgeld, Ersatz für entgangene Urlaubstage etc.) sind ausgeschlossen. Im Übrigen haftet www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für die Boote abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung von www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld Mitarbeitern oder dessen Erfüllungsgehilfen.

g) Haftung des Kunden/Vertragspartners: Der Kunde/Vertragspartner haftet für alle dem Touranbieter www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld zugefügten Schäden, sofern diese grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm verursacht wurden. Er haftet in voller Schadenshöhe für alle von ihm zu vertretenen Schäden, die im Zusammenhang mit einer vertragswidrigen Nutzung oder durch unsachgemäßen Umgang sowie im Falle eigenmächtiger Entscheidungen/Handlungen entstanden sind.

h) Schlussbestimmungen: Erfüllungsort ist der Sitz von www.das-angelboot.de im Ausgangshafen. Änderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Vertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie diese Regelungslücken gekannt hätten.

Ist der Kunde/Vertragspartner ein Unternehmen im Sinne von § 14 BGB wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld für alle Ansprüche, die sich aus und aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.

Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss dieses Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. Der Kunde/Vertragspartner nimmt davon Kenntnis, dass www.das-angelboot.de Jörg Bohnefeld Daten aus dem Vertragsverhältnis gemäß § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen etc.) zu übermitteln.

10. Haftungsausschluss

Alle Informationen entsprechen bestem Wissen und Gewissen, aber die Daten zur Leistung und Reichweite sind Schätzungen, die nur als Leitlinie dienen können. Schmutz oder Bewuchs am Rumpf, Einstellung, Größe und Marke der Motoren, Schäden an den Schrauben, Luft – und Wassertemperatur, das Gewicht von Treibstoff, Wasser und Vorräten, die Zahl der Personen, die Stellung der Schrauben, die Qualität des Treibstoffs und andere Faktoren können Leistung und reichweite des Bootes beeinflussen.

Aus diesen und anderen Gründen können wir die Leistung, Reichweite und anderes nicht garantieren und nichts in dieser Veröffentlichung stellt ein Vertragsangebot oder eine Erklärung oder Vereinbarung dar oder kann anderweitig als verlässlicheGrundlage dienen.

Die Fotografien und Zeichnungen in diesen Dokumenten stellen existierende Modelle von www.das-angelboot.de dar. Auf diesen Fotografien und Zeichnungen können Gegenstände abgebildet sein, die nicht zur Standardausstattung der  gezeigten Modelle gehören.

Modelle können ohne vorherige Bekanntmachung geändert oder vom Markt genommen werden. Die Individuelle Ausstattung eines jeden Bootes ist Bestandteil des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer www.das-angelboot.de und dem Käufer.

11. Datenschutz

Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu übermitteln.

Stand 10.01.2017

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